Kfz-Versicherung: Gutachter muss unabhängig sein

Ist der nach einem Unfall beauftragte Kfz-Gutachter nicht neutral, weil er beispielsweise dem gleichen Unternehmen angehört wie die Reparaturwerkstatt, dann muss der Unfallverursacher die Kosten für das Gutachten nicht übernehmen.
Ist der nach einem Unfall beauftragte Kfz-Gutachter nicht neutral, weil er beispielsweise dem gleichen Unternehmen angehört wie die Reparaturwerkstatt, dann muss der Unfallverursacher die Kosten für das Gutachten nicht übernehmen.

Ein Unfallverursacher muss dem Geschädigten die Kosten für ein Schadensgutachten nicht erstatten, wenn der Kfz-Gutachter nicht neutral ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Gutachter für die gleiche Firma arbeitet, die auch die Reparaturwerkstatt betreibt. So lautet ein Urteil des Amtsgerichts Hanau vom 18.10.2023 (Az.: 39 C 30/23).

Im vorliegenden Fall wurde das Fahrzeug des Betroffenen durch das Verschulden eines anderen Verkehrsteilnehmers beschädigt. Der Geschädigte beauftragte daraufhin ein Sachverständigenbüro, um den Schaden festzustellen. Der Gutachter gehörte derselben Firma an wie die Werkstatt, die den Schaden reparierte. Die Versicherung des Unfallverursachers übernahm zunächst die Gutachterkosten in Höhe von 665,26 € sowie die Reparaturkosten. Als sie jedoch von der Verbindung zwischen Gutachter und Werkstatt erfuhr, verlangte die Kfz-Haft­pflichtversicherung das Geld zurück.

Amtsgericht Hanau: Gutachter muss neutral sein

Zu Recht, wie das Amtsgericht Hanau entschied. Grundsätzlich habe ein Geschädigter das Recht, die Kosten für ein Gutachten zur Schadensfeststellung ersetzt zu bekommen. Dieses Gutachten diene dazu, die Höhe der Reparaturkosten zu beziffern und deren Berechtigung nachzuweisen, so das Gericht. Voraussetzung sei aber, dass der Gutachter neutral gegenüber der Reparaturwerkstatt ist. Andernfalls sei das Gutachten nicht geeignet, da der Verdacht bestünde, dass der Gutachter die Kosten für die Reparatur absichtlich hoch ansetze.


Ist der Gutachter nicht neutral, muss der Verursacher nicht für das Gutachten zahlen

Wenn für den Geschädigten klar erkennbar war, dass der Gutachter in einer Beziehung zur Reparaturwerkstatt steht, müsse er die Kosten selbst tragen. Das sei hier der Fall gewesen, entschied das Gericht. Denn das Sachverständigenbüro und die Werkstatt gehörten zur gleichen Gesellschaft. Das hätte der Geschädigte schon daran erkennen müssen, dass die gleichzeitige Beauftragung von Gutachten und Reparatur auf demselben Formular möglich war. Außerdem wurde auf dem Formular für beide Services die gleiche Anschrift angegeben und der Name der für die Reparatur zuständigen Person war identisch mit dem des Inhabers des Sachverständigenbüros.

Geschädigte eines Unfalls sollten also bei der Beauftragung eines Gutachters unbedingt darauf achten, dass dieser neutral ist. Ich berate meine Kunden nicht nur zur Wahl der besten Versicherung, ich stehe ihnen auch bei der Schadensregulierung zur Seite, zum Beispiel durch die Empfehlung eines geeigneten Kfz-Gutachters.  

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